Drohnen und das Persönlichkeitstrecht

Gewinnt eine Drohne Einblicke in sonst nicht einsehbare fremde Grundstücke, kommt es darauf an, ob die Drohne nur Bilder für den Live-View (also zur Steuerung) anfertigt oder ob diese dauerhaft aufgenommen werden. Wenn letzeres, dann ist die Frage, ob auf den Aufnahmen Personen erkennbar sind (was bei Aufnahmen aus einiger Höhe nicht immer der Fall sein dürfte) - wenn ja, könnte das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen verletzt sein und strafrechtlich verteidigt werden können - zumindest falls keine persönliche Einwilligung der abgebildeten Personen (am besten schriftlich und nicht nur implizit) besteht.



Durch das Überfliegen des Grundstücks ist das Eigentumsrecht des jeweiligen Grundstückeigentümers nicht betroffen, sofern es innerhalb der rechtlichen Bestimmungen erfolgt und die nötigenfalls erforderlichen Genehmigungen (s.o.) eingeholt worden sind. Und auch der Lärm einer Drohne kann z.B. durch einen Nachbarn nicht dazu genutzt werden, um gegen deren Nutzung vorzugehen - im Rahmen der Luftverkehrsordnung ist dieser ebenso wie das Überfliegen (beides natürlich in Maßen) abgedeckt. Allerdings sollte auf massive Störungen (tiefes bzw mehrmaliges Überfliegen) verzichtet werden.







Nicht nur im Schadensfall: die Drohnen-Versicherung

Potentiell können durch Abstürze von Drohnen erhebliche Schäden verursacht werden (z.B. Unfälle) - für solchermaßen verursachte Schäden muss der Drohnenpilot natürlich in jedem Fall aufkommen. Zu beachten ist, dass solche Schäden möglicherweise explizit in den Verträgen von normalen Haftpflichtversicherungen ausgeschlossen sind. In diesem Fall sollte man eine auf Drohnen/Modellbauflugzeugflug spezialisierte Versicherung abschließen, deren Nachweis auch für die Erteilung einer Aufstiegsgenehmigung (falls notwendig) erbracht werden muss - Flüge bei denen Photo- bzw Filmaufnahmen gemacht werden, müssen gesondert versichert sein. Eine Versicherung, die mögliche Schadensfälle abdeckt, ist aber in jedem Fall für den Piloten ebenso für wie die eventuell betroffenen Personen extrem ratsam!





Übersicht über Versicherungen für Kamera-Drohnen und Multicopter

Zum Teil sind spezielle Versicherungen zusamen mit einer Mitgliedschaft in einem Modellflugverband enthalten - die Versicherungsbeitrag richtet sich meist nach der gewünschten Versicherungssumme, Gewicht des Fluggeräts und dem genauen Einsatzzweck (privat oder gewerblich - sollen auch Photo- und Videoaufnahmen gemacht werden?). Nicht immer ist auch das Fliegen außerhalb eines bestimmten Modellfluggeländes mitversichert. Der weltweite Einsatz ist bei einigen Versicherungen auch (unter Umständen per Zusatzversicherung) mitversichert - meist jedoch ohne das Territorium der USA.



Hier eine Übersicht von Versicherungen für Drohnen/Multicopter (Stand Juni 2014 / Angaben ohne Gewähr):



  • Drohnenflieger Netzwerk (DFN):


    Beitrag 225 Euro jährlich / Deckungssumme von 5 Mio Euro / weltweiter Einsatz (ohne US)


    http://www.drohnenflieger.de/versicherung



  • Deutsche Modellsport Organisation (DMO):


    Beitrag ab 39,96 Euro jährlich / Deckungssumme ab 1,5 Mio Euro / weltweiter Einsatz (ohne US)


    http://www.deutsche-modellsport-organisation.de/Versicherungen.html



  • Deutscher AERO Club (DAeC):


    Beitrag ab 44 Euro jährlich / Deckungssumme ab 2 Mio Euro


    http://www.modellflug-im-daec.de/



  • Deutscher Modellflieger Verband (DMFV):


    Beitrag ab 42 Euro jährlich / Deckungssumme ab 1,5 Mio Euro / mit Zusatzversicherungen auch außerhalb von Modellfluggeländen


    http://dmfv.aero/mitgliedschaft/versicherung/



  • Drohnen Forum


    Beitrag ab 81 Euro jährlich / Deckungssumme ab 1 Mio Euro / weltweiter Einsatz (ohne US)


    http://www.drohnen-forum.de/index.php/Thread/64-Versicherung-f%C3%BCr-Drohnen-Quadrocopter-und-Multicopter-Haftpflicht-vorgeschrieben/


  • Modellflugsportverband Deutschland e.V. (MFSD):


    Beitrag ab 44 Euro jährlich / Deckungssumme ab 1 Mio Euro / weltweiter Einsatz (ohne US)


    http://www.mfsd.de/index.php/mitgliedschaft/downloads





Die in diesem Artikel enthaltenen Aussagen geben die Meinung des Verfassers bzw. zitierter Dritter wider. Rechtsverbindliche Aussagen bzw. eine irgendwie geartete rechtliche Beratung ist damit nicht verbunden und auch nicht beabsichtigt. - Für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Luftfahrt-Behörde Ihres Bundeslandes bzw an einen Rechtsanwalt.





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