Bundeshilfen

Aktuell ist die Bundesregierung im Planungsstadium, um ein Coronavirus-Hilfspaket von bis zu 40 Milliarden Euro für Solo-Selbstständige und andere Kleinstfirmen zu schnüren. Mehr dazu, wenn weitere Informationen bekannt sind.



UPDATE 23.03:

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Mehr Details zur Ausgestaltung des Soforthilfepakets sind jetzt bekannt: Zentral sind finanzielle Zuschüsse für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereiche sowie Selbständige mit bis zu zehn Beschäftigten. Für diese gibt es Einmalzahlungen von bis zu 9.000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten, beziehungsweise bis zu 15.000 Euro für drei Monate bei bis zu zehn Beschäftigten. Hier mehr dazu.




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Um den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus entgegenzutreten, hat der Bund eine ganze Reihe von Maßnahmen, den sogenannten Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen angekündigt, welcher folgende Maßnahmen umfasst:



- Das Kurzarbeitergeld wird flexibler. Unternehmen können es künftig unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. So kann Kurzarbeitergeld unter anderem bereits dann beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind.



- Die Liquidität von Unternehmen wird durch steuerliche Maßnahmen verbessert. Zu diesem Zweck wird die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert, Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet.



- Die Liquidität von Unternehmen wird durch neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen geschützt. Dazu werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa die KfW- und ERP-Kredite.



- Weitere Maßnahmen auf europäischer Ebene sind geplant. Diskutiert wird u.a. die Idee der Europäischen Kommission für eine „Corona Response Initiative" mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro.



Mehr und aktuelle Informationen gibt es auf dieser Seite.




Außerdem will das Bundesjustizministerium demnächst das Mietrecht ändern, um zu verhindern, dass Mieter im Zuge der Coronakrise zuerst ihre Einkünfte und anschließend ihre Wohnung verlieren. Mehr dazu, wenn der Beschluss steht.







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