Aktuelles Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Darf man nach dem 25. Mai, wenn die neue EU-Verordnung zum Datenschutz in Kraft getreten ist, noch Personen als Beiwerk einer Landschaft oder in einer Versammlung filmen, ohne jeder einzelnen vorher einen Rechtekatalog vorzulegen und ausdrückliche Einwilligungen einzuholen? Dies wird derzeit heiß debattiert -- allerdings gibt es mehr Fragen und Meinungen, als Antworten und Fakten...

// 10:52 Di, 8. Mai 2018von

Darf man nach dem 25. Mai noch Personen filmen, zumindest als Beiwerk einer Landschaft oder in einer Versammlung, ohne jeder einzelnen vorher einen Rechtekatalog vorzulegen und ausdrückliche Einwilligungen einzuholen? Dies wird derzeit heiß debattiert -- worum geht es?


Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen : pic1

In etwa vier Wochen tritt eine EU-Verordnung zum Datenschutz in Kraft. Das wäre an sich weder eine Meldung an dieser Stelle wert, noch per se etwas Schlechtes, denn mit persönlichen Daten wird bekanntlich viel Schindluder betrieben, zumal sie heute meist in digitaler Form vorliegen und somit leicht zu kopieren und verbreiten sind. Geschickt miteinander verknüpft, sind personenbezogene Daten viel Geld wert, etwa in Marketingkreisen. Die neue Verordnung ist ein Versuch, die Bürger vor möglichem Mißbrauch der über sie gesammelten Informationen zu schützen, bzw. ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu stärken.



Allerdings wird vielerorts die Frage aufgeworfen, ob die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht über das erklärte Ziel hinausschießt. Speziell in Filmerkreisen herrscht große Unsicherheit darüber, ob ein aufgenommenes Abbild einer Person künftig noch als Bild einzustufen ist oder als eine Datenerhebung (siehe zB. auch in unserem Forum). Letzteres hätte schwerwiegende Konsequenzen, denn beim Umgang mit personenbezogenen Daten gibt es unter der neuen DSGVO vieles zu beachten. Sie zu erheben, speichern etc. ist in den meisten Fällen nur noch bei expliziter Einwilligung der betroffenen Person und zu spezifischen Zwecken möglich, wobei eine Einwilligung jederzeit zurückgezogen werden kann.



Sollte dieses Prozedere ab dem 25. Mai tatsächlich auch für jedes Bild gelten, auf der eine Person erkennbar ist, stünde die Branche vor einer Zeitenwende: mühselige Rechteklärungen bei gleichzeitiger Unsicherheit ob der Haltbarkeit dieser eingeholten Genehmigungen wären dann wohl die unweigerliche Folge. Während es in der Praxis in vielen Fällen kaum möglich sein dürfte, von jeder identifizierbar abgebildeten Person im Bild eine schriftliche Genehmigung einzuholen, ist allein der Gedanke, ein Protagonist könnte jederzeit seine Erlaubnis, aufgenommen zu werden, zurückziehen können, für jede Filmproduktion höchst abschreckend.





Ähnliche Artikel //
Umfrage
    Meine nächste Kamera wird eine










    Ergebnis ansehen

slashCAM nutzt Cookies zur Optimierung des Angebots, auch Cookies Dritter. Die Speicherung von Cookies kann in den Browsereinstellungen unterbunden werden. Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Mehr Infos Verstanden!
RSS Suche YouTube Facebook Twitter slashCAM-Slash