Frage von vlog:Guten Tag, liebe Community!
Ich wende mich an Euch mit nachfolgendem Anliegen: Ich produziere gemeinsam mit meinem Geschäftspartner seit geraumer Zeit Videocontent für YouTube. Dabei entwickeln wir selbst die Idee, erstellen das Storyboard, sind selbst "Darsteller", führen die Dreharbeiten sowie den Schnitt durch. Mittlerweile kommen wir jedoch den gewachsenen Aufgaben nicht mehr nach und wollen aus diesem Grund einen Video-Cutter (zumindest für den Rohschnitt) auf Honorarbasis engagieren. Einen geeigneten Kandidaten haben wir bereits gefunden. Nun stellt sich für uns die Frage nach Urheber- und Nutzungsrechten. Beim Bearbeiten des Videomaterials durch den Cutter entstehen ja Urheberrechte seinerseits. Soweit ich es richtig verstanden habe, können uns durch den Cutter uneingeschränkte Nutzungsrechte eingeräumt werden, damit wir das durch uns selbst final editierte Material auch zur kommerziellen Zwecken verwenden können. Ist dem so? Können die eingeräumten Nutzungsrechte theoretisch durch den Cutter widerrufen werden? Hätte Jemand evtl. eine brauchbare Vertragsvorlage bzw. könnte mir einen Tipp geben, wo ich eine solche finde bzw. erwerben kann?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen und bedanke mich im Voraus!
HG
Antwort von Alex:
Gefährliches Halbwissen gibts hier genug, wenn du aber eine wirklich rechtssichere Auskunft und entsprechende Dokumente haben willst, würde ich dir einen entsprechenden Anwalt für Urheberrecht(sverletzungen) empfehlen.
Hier im Forum gibts keine Anwälte und für die Ratschläge, die hier ggf. kommen, hält keiner den Kopf hin ;-)
Antwort von vlog:
Hallo @Alex!
Vielen Dank für Deine Antwort! Hast Du evtl. einen bestimmten Anwalt im Auge und könntest mir netterweise den Kontakt vermitteln?
Danke im Voraus!
Stan
Antwort von dienstag_01:
Der Cutter räumt immer uneingeschränkte Nutzungsrechte ein (auch ohne Vertrag), es sei denn, es ist extra vertraglich anders vereinbart.
Anders geht das ja irgendwie nicht beim Film ;)
Fair bezahlen muss man halt.
Antwort von Alex:
vlog hat geschrieben:
Hallo @Alex!
Vielen Dank für Deine Antwort! Hast Du evtl. einen bestimmten Anwalt im Auge und könntest mir netterweise den Kontakt vermitteln?
Danke im Voraus!
Stan
https://www.musicwomengermany.de/profiles/1004
Die Lisa ist super nett und kompetent, ich kenne sie als Dozentin für Musikrecht. Sie gibt vielleicht auch 1-2 kleine Infos, ohne direkt ne dicke Rechnung zu schreiben.
Antwort von Frank Glencairn:
dienstag_01 hat geschrieben:
Der Cutter räumt immer uneingeschränkte Nutzungsrechte ein (auch ohne Vertrag), es sei denn, es ist extra vertraglich anders vereinbart.
Ja, ich schneide jetzt seit Jahrzehnten Filme im Auftrag, und das war eigentlich nie ein Thema.
Ich kenne auch keinen Kollegen der da jemals rumgezickt hätte und das Nutzungsrecht widerrufen hätte (weiß gar nicht ob das rechtlich überhaupt möglich ist) - wenn sich sowas rum spricht, bist du sowieso ganz schnell weg vom Fenster.
Antwort von klusterdegenerierung:
Weiß nicht ob ich das überhaubt richtig verstehe, aber wenn schon gedrehtes Material von einem beauftragen oder gar angestellten Cutter nach Vorlage des Auftraggebers geschnitten wird, wüßte ich nicht wo da ein Urheber oder Nutzungsrecht beansprucht oder vereändert wird.
Eine wirkliche eigene kreative Leistung die es zu bewahren gilt gibt es an der Stelle doch nicht, oder?
Es sei denn der Auftraggaber sagt ihm mach Du mal dein ganz eigenes Werk daraus, dann ist das natürlich was anderes.
Ein KFZti der eine Radkappe mal ganz kreativ nach seinem Gusto anbringt wird sowas sicherlich auch nicht können. ;-))
(@Alex haha, jaja das Halbwissen)