Stell dir vor, ich auch. Bloß manchmal nicht. Aber ich gebe mir Mühe.
Stell dir vor, ich auch. Bloß manchmal nicht. Aber ich gebe mir Mühe.
Ändert trotzdem nichts daran dass es bei den Luftfahrtbehörden bereits die Möglichkeit der Onlineregistrierung gibt. Die werden es dann schon schaffen jedem der sich registriert auch noch eine UAS-Betreibernummer zuzuweisen.Jott hat geschrieben: ↑So 10 Nov, 2019 09:33 “Für die Registrierung muss jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union eine (Online-) Plattform schaffen, in der sich die Betreiber eintragen können. Aktuell existieren diese Systeme noch nicht. Die Plattformen sollen jedoch einen Austausch der Informationen innerhalb der EU ermöglichen.“
Das liegt daran dass die Gegend rings um den Grunewaldturm (im Abstand von ca 30m zum Turm) Naturschutzgebiet ist. Stell mal in der DFS-App den Radius von standardmäßig 50 m auf 5 m. Und schon darfst du fliegen. Aber nur bis zu einer Höhe von 50 m, wenn es höher gehen soll braucht man eine Freigabe vom Tower Berlin-Schönefeld.
Dafür musstest Du Dir tatsächlich erst die APP herunterladen um das festzustellen?Gabriel_Natas hat geschrieben: ↑Mo 11 Nov, 2019 13:02 So, ich hab mir mal die DFS App runtergeladen und für mein Arbeitsgebiet angeschaut (ich hatte überlegt, für die Arbeit so eine Drohne anzuschaffen) - und dann stelle ich fest, dass ganz Berlin-Mitte eine Flugverbotszone ist ... :/
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/po ... elle.shtml
Das ist Schade - vielleicht könnte der Bundestag wieder nach Bonn ziehen ... :D
ja sowas kommt dabei raus, wenn man einen dobrindt aus bayern 2017 so ein gesetz machen lässt. in bayern ist ein großteil der interessanten und zu filmenden orte ländlich. bei uns in NRW ist ein großteil der interessanten und zu filmenden orte urban. in bayern entstehen arbeitsplätze für gute drohnenfilmer, die dann bei uns gebucht werden, weil unsere hobbyflieger ihre drohnen wegschmeißen können. gut gespielt, CSU!rush hat geschrieben: ↑Di 17 Dez, 2019 15:26
Und insbesondere der folgende Satz aus dem Dokument:
"Verboten ist...
...der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm über
Wohngrundstücken.
Das Gleiche gilt, wenn das Flugobjekt (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist,
optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen.